Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Foto- und Videoproduktionen von Lukas Rübenacker
Stand: [01.08.2025]

Hinweis: Diese AGB dienen der Klarheit und Fairness für beide Vertragsparteien. Individuelle Absprachen sind jederzeit möglich und haben Vorrang vor diesen Regelungen.

1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Produktions- und Lizenzverträge zwischen dem Fotografen/Videografen (im Folgenden „Fotograf“) und dem Auftraggeber.
1.2 Mit der Auftragserteilung, insbesondere durch Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung oder schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail), erkennt der Auftraggeber diese AGB in der jeweils gültigen Fassung verbindlich an.
1.3 Diese AGB gelten auch für künftige Aufträge, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Regelungen getroffen wurden.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsgegenstand, Briefing und Gestaltung

2.1 Vertragsgegenstand ist die Herstellung von Foto- und Videoaufnahmen sowie die Einräumung von Nutzungsrechten gemäß individueller Vereinbarung.
2.2 Grundlage für die Auftragsdurchführung ist das schriftliche Briefing des Auftraggebers. Liegt ein solches nicht vor, gelten Protokolle, E-Mails oder Notizen des Fotografen als verbindlich.
2.3 Bei der Anfertigung der Aufnahmen hat der Fotograf künstlerische Gestaltungsfreiheit. Reklamationen und Mängelrügen hinsichtlich des Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen. Der Fotograf wählt die Bildauffassung, Perspektive und Stilistik nach eigenem künstlerischen Ermessen.
2.4 Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Produktion notwendigen Informationen, Produkte, Zugänge, Modelle, Genehmigungen und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.
3.2 Verspätete Bereitstellung oder Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zusätzliche Kosten verursachen.
3.3 Soweit erforderlich, ist der Auftraggeber verpflichtet, Model- und Property-Releases sowie Einwilligungen Dritter einzuholen. Erfolgt dies ausnahmsweise durch den Fotografen, trägt der Auftraggeber die Kosten und stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei.

4. Drittleistungen

Der Fotograf ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers notwendige Leistungen Dritter (z. B. Models, Stylisten, Visagisten, Technik, Assistenten) zu beauftragen.

5. Gelieferte Gegenstände

5.1 Vom Auftraggeber bereitgestellte Gegenstände (Produkte, Kleidung, Requisiten etc.) werden nach Produktionsende auf Kosten des Auftraggebers zurückgesendet.
5.2 Verderbliche Waren (z. B. Lebensmittel) können nach Abschluss der Produktion vom Fotografen entsorgt werden.

6. Termine, Ausfall und höhere Gewalt

6.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich.
6.2 Sagt der Auftraggeber einen Termin kurzfristig ab, gelten folgende Stornosätze:

  • bis 14 Tage vor Produktionsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars,

  • bis 48 Stunden vor Produktionsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars,

  • bereits erbrachte Vorleistungen (z. B. Planung, Location-Scouting, Buchung Dritter) werden unabhängig davon voll berechnet.

6.3 Bei höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder technischen Defekten verlängern sich Fristen angemessen oder der Vertrag kann aufgehoben werden. Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

7. Vergütung, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen

7.1 Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ggf. Künstlersozialabgabe.
7.2 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Abweichungen bis zu 15 % gelten als genehmigt.
7.3 Das Honorar ist bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Bei länger laufenden Projekten kann der Fotograf Abschlagszahlungen oder Kostenvorschüsse verlangen.
7.4 Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Unterkunft, Technik, Modelle, Assistenten) trägt der Auftraggeber.
7.5 Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.
7.6 Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie 10 € Mahngebühr je Mahnung an.
7.7 Nutzungsrechte, im definierten Umfang, gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen über.

7.8 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Fotografen; eine Nutzung vor Zahlung gilt als unberechtigt. Ausnahmen sind nur nach Absprache möglich.

8. Nutzungsrechte

8.1 Der Auftraggeber erwirbt ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang (Art, Medium, Dauer, Gebiet).
8.2 Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte ist ausgeschlossen, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen.
8.3 Bearbeitungen, Montagen, Ausschnittveröffentlichungen oder farbliche Veränderungen sind nur mit Zustimmung des Fotografen zulässig. Erlaubt sind lediglich kleine, technische Korrekturen (z. B. Entfernung von Bildfehlern).
8.4 Bei jeder Veröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu benennen („Foto/Video: Lukas Rübenacker“).
8.5 Ungeachtet der eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Aufnahmen im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf der Website, in Social Media, bei Wettbewerben, Ausstellungen und Präsentationen.

9. Archivmaterial

9.1 Archivaufnahmen werden ausschließlich zur Sichtung überlassen; eine Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
9.2 Für Archivnutzungen gilt die jeweils aktuelle mfm-Bildhonorartabelle als Berechnungsgrundlage, sofern nichts anderes vereinbart ist.

10. Bilddaten, digitale Verarbeitung und Metadaten

10.1 Der Fotograf übergibt die Aufnahmen in einem gängigen Format.
10.2 Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die Aufnahmen dauerhaft zu archivieren.
10.3 Eine Speicherung beim Auftraggeber ist nur für die Dauer der vereinbarten Nutzungsrechte und nur für eigene Zwecke zulässig.
10.4 Die Speicherung in allgemein zugänglichen Online-Datenbanken oder Archiven ist nur mit gesonderter Vereinbarung erlaubt.
10.5 Metadaten (EXIF, IPTC, XMP) dürfen vom Auftraggeber weder verändert noch entfernt werden.

11. Haftung

11.1 Der Fotograf haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen Schaden.
11.2 Die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden bleibt unberührt.
11.3 Keine Haftung für Leistungen Dritter, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt wurden.
11.4 Keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Aufnahmen (z. B. Marken-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte).
11.5 Ansprüche des Auftraggebers verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, ausgenommen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Körperverletzungen.

12. Vertragsstrafe

12.1 Bei unberechtigter Nutzung, unerlaubter Weitergabe oder Veränderung der Aufnahmen schuldet der Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 200 % des vereinbarten oder üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 500 € pro Bild/Video und Einzelfall.
12.2 Unterbleibt die Urheberbenennung, schuldet der Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 100 % des vereinbarten oder üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 € pro Bild/Video und Einzelfall.
12.3 Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.

13. Umsatzsteuer und Künstlersozialabgabe

Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren und Kosten kommt die gesetzliche Umsatzsteuer sowie ggf. eine Künstlersozialabgabe für Fremdleistungen hinzu.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt deutsches Recht.
14.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.